
«Die andere Frage ist aber: Kann man solche Gefährder behandeln wie Kombattanten (Kämpfer) und internieren?» Schäuble denkt auch an Auflagen für Gefährder, die nicht abgeschoben werden können, «etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy».
Es müsse geklärt werden, «ob unser Rechtsstaat ausreicht, um den neuen Bedrohungen zu begegnen». Er fügte hinzu: «Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist mit den klassischen Mitteln der Polizei jedenfalls nicht zu meistern.» Die rechtlichen Probleme reichten «bis hin zu Extremfällen wie dem so genannten Targeted Killing (gezielte Tötung)», sagte der Innenminister. Würde etwa Osama bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland völlig ungeklärt. «
Schäuble, ich weiß, das Grundgesetz ist nicht so Ihr Ding und die vielbeschworene "freiheitlich-demokratische Grundordnung" eine Sache, die man gerne und ausschließlich gegenüber Leuten ins Spiel bringt, deren Nase einem nicht passt. Ein kleiner Hinweis dennoch in Sachen "ungeklärte Rechtsfrage gezielte Tötung eines Osama bin Laden": Ist sie gar nicht. Ist schlichtweg verboten. Nix erlaubt. Nada. Niente. No fucking way. Fragen Sie halt einfach mal beim Bundesverfassungsgericht nach. Die Telefonzentrale erreichen Sie unter: 0721/9101-0
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